01.03.2003 · Fachbeitrag · Minijob-Konzept
Kinderbetreuung und Gartenarbeitsind haushaltsnahe Dienstleistungen
| Die Einführung bestimmter Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung zum 1.4.03 beinhaltet unter anderem die Möglichkeit der Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer auf Grund der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierzu zählen gemä ß dem Gesetzestext auch die Betreuung von Kindern und die Gartenarbeit. |
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