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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Minijob-Konzept

    Kinderbetreuung und Gartenarbeitsind haushaltsnahe Dienstleistungen

    | Die Einführung bestimmter Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung zum 1.4.03 beinhaltet unter anderem die Möglichkeit der Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer auf Grund der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierzu zählen gemäß dem Gesetzestext auch die Betreuung von Kindern und die Gartenarbeit. |