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  • 01.03.2007 | Mittelstandsförderung

    Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung ab 2007 auf den Weg gebracht

    Die Bundesregierung hat das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 auf den Weg gebracht, das rückwirkend zum 1.1.07 in Kraft treten soll (BR-DRS 9/07). Mit den ERP-Finanzierungshilfen ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in vier verschiedenen Bereichen geplant: 

     

    • 0,65 Mrd. EUR sind für Investitionen mittelständischer Unternehmen in den alten Bundesländern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie für allgemeine Aufbauinvestitionen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen vorgesehen.

     

    • 1,1 Mrd. EUR gehen an Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen in der gewerblichen Wirtschaft. Hierzu werden im Rahmen des Programms „ERP-Kapital“ zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt, die dem Aufbau oder der Stärkung einer selbstständigen Existenz in den ersten beiden Jahren dienen sollen. Auch Freiberufler können gefördert werden. Die Kredite haben abgesehen von der persönlichen Haftung eigenkapitalersetzenden Charakter, da sie vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Insolvenzfall unbeschränkt haften. Hierzu übernimmt der Bund die eintretenden Ausfallrisiken, im Gegenzug zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer unternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie.

     

    • 0,35 Mrd. EUR stehen für Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds bereit, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Die Gelder werden auch für ERP-Darlehen an mittelständische Banken eingesetzt, damit diese Bürgschaften bei der Kreditaufnahme von Mittelständlern und Freiberuflern übernehmen.

     

    • 0,85 Mrd. EUR fließen als letzter Posten in Innovationen wie etwa die langfristige Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. Über dieses neu gestaltete ERP-Innovationsprogramm kann das Darlehen in einer kombinierten Form von Fremdkapital- und Nachrangtranche in Anspruch genommen werden. Dabei darf die Nachrangigkeit bis zu 60 v.H. des Kredites ausmachen, die finanzierende Bank wird aber voll von der Haftung freigestellt.