01.09.2005 | Niedersächsisches Finanzgericht
Schenkung von Sonderbetriebsvermögen
Freibetrag sowie Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG für unentgeltlich übertragene Firmenanteile werden auch für das dazugehörige Sonderbetriebsvermögen gewährt. Da es sich hierbei allerdings nicht um eigenständig begünstigte Teilbetriebe handelt, kommen die Abschläge nur bei gleichzeitigem Übergang mit den Gesellschaftsanteilen in Betracht. Mit diesem Urteil folgt das FG Niedersachsen (23.2.05, 3 K 131/3, Abruf-Nr. 052212) der Ansicht der Finanzverwaltung (R 51 Abs. 3 ErbStR), wonach Sonderbetriebsvermögen nur begünstigt ist, wenn es weiterhin zur selben Personengesellschaft gehört. Im Urteilsfall hatte ein Kommanditist seinem Sohn zwei Immobilien geschenkt, die von der KG genutzt wurden. Anschließend wurde das Vermögen der Personengesellschaft an eine GmbH veräußert, an der Vater und Sohn beteiligt waren. Die Grundstücke nutzte die Firma mittels Pachtvertrag weiter. § 13a ErbStG greift in diesem Fall nicht, da die ErbSt eine Stichtagssteuer ist und die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung bei Übergang der Immobilien noch nicht vorgelegen hatten.
Hinweis: Begünstigt ist hingegen die Übertragung eines Mitunternehmer-anteils unter Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens.