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  • 16.06.2009 | Oberlandesgericht Hamburg

    Generalvollmacht nicht eintragungsfähig

    Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg haben entschieden, dass nur solche Tatsachen im Handelsregister eintragungsfähig seien, die von Gesetzes wegen zur Eintragung bestimmt und zugelassen sind. Eine gesetzliche Vorschrift, die die Eintragung einer erteilten Generalvollmacht ausdrücklich zulasse, bestehe jedoch nicht. Es sei zwar anerkannt, dass auch solche Tatsachen in das Handelsregister eingetragen werden könnten, an deren Bekanntmachung der Rechtsverkehr ein besonderes Interesse habe. Wegen der strengen Formalisierung des Registerrechts sei hierbei jedoch äußerste Zurückhaltung geboten. Es müsse zudem berücksichtigt werden, dass das Handelsregister nicht unübersichtlich werde oder zu Missverständnissen Anlass gebe. Bei Berücksichtigung dieser strengen Grundsätze bestehe vorliegend kein sachliches Bedürfnis an einer Eintragung (OLG Hamburg, 11 Wx 80/08, Abruf-Nr. 091316).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 146 | ID 127731