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    18.08.2009 | Oberlandesgericht Karlsruhe

    Werthaltigkeit von Kundenforderungen bestimmt den Unternehmenswert mit

    Beim Unternehmenskauf kann die Werthaltigkeit von Kundenforderungen ein wichtiger Faktor für die Vorstellungen der Parteien vom Wert des Unternehmens sein. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hin. Bleibe die tatsächliche Werthaltigkeit der Kundenforderungen hinter den bilanzierten Werten zurück, komme nach Ansicht der Richter daher ein Sachmangel des verkauften Unternehmens in Betracht. Die Rechtsfolgen eines solchen Sachmangels könnten bereits im Unternehmenskaufvertrag geregelt werden. So sei die dortige Bestimmung, dass der Kaufpreis nachträglich reduziert werden solle, wenn sich bestimmte Kundenforderungen als uneinbringlich herausstellten, üblicherweise als Regelung über die Modalitäten einer Minderung i.S. der gesetzlichen Vorschriften zu sehen (OLG Karlsruhe 14.8.08, 4 U 137/06, Abruf-Nr. 092326).  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 197 | ID 129274