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  • 01.12.2007 | Öffentliche Fördermittel

    Fördermittelberatung – Chancen eines neuen Geschäftsfeldes

    von Dipl.-Betriebsw. Christel Spielmann, Arnsberg

    Öffentliche Fördermittel erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Mandanten. Aber stellen sie auch ein attraktives Geschäftsfeld für den Berater dar? Angesichts einer Vielzahl an Förderprogrammen ist der Bedarf zweifelsohne gegeben – jedoch macht auch das Wort vom Förderdschungel die Runde. Für den Mandanten herrscht hier ein unübersichtliches Dickicht an Einzelprogrammen mit einer Unzahl an Voraussetzungen. Gerade hier können sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als kompetente Ansprechpartner präsentieren, indem sie ihren Mandanten Förderprogramme aufzeigen, die Antragstellung übernehmen und den Zuwendungsbescheid interpretieren. Im nachfolgenden Artikel wollen wir der Frage nachgehen, wie Sie als Berater mit der Fördermittelberatung für sich ein neues Geschäftsfeld erschließen können. 

    1. Anwaltsmonopol auf Fördermittelberatung wird gekippt

    Der Bundesrat hat am 9.11.07 dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugestimmt. § 5 RDG regelt die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten gehören. Zu diesen Tätigkeiten zählt die Fördermittelberatung durch Steuerberater. Damit eröffnet sich dem Steuerberater ein lukratives Geschäftsfeld. Offizielle Werbung im Internet oder via Mailing wird damit rechtens. 

    2. Fördermittelberatung – eine berufsverwandte Dienstleistung

    Professionelle Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung reicht heute weit über die Erstellung von Steuererklärungen und Prüfungen von Jahresabschlüssen hinaus; berufsverwandte Dienstleistungen wie z.B. die Finanzierungsberatung haben längst Einzug ins Repertoire von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gefunden.  

     

    Auch die Fördermittelberatung stellt eine berufsverwandte Dienstleistung dar. Sie ist Teil einer umfassenden Finanzierungsberatung, denn Fördermittel stellen letztendlich einen Bestandteil in einem Finanzierungskonzept dar. Mehr noch: Sie tragen häufig sogar dazu bei, eine Finanzierung überhaupt zu ermöglichen, denn 

     

    • Zuschüsse stellen Eigenkapital dar, erweitern somit die Haftungsbasis und erhöhen damit die Bereitschaft einer Bank, Kredite auszureichen; gleichzeitig sinkt der Bedarf an (mittelfristigem) Fremdkapital.