15.11.2010 | Private Altersversorgung
Mit Rürup in 2010 noch Steuern sparen
Mit dem Ziel, auch Freiberuflern und Selbstständigen die Möglichkeit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu bieten, ist die Rürup-Rente 2005 an den Start gegangen. Das Konzept sieht keine Zuschüsse, sondern Steuervorteile vor, von denen auch in 2010 besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren können.
Rürup-Beiträge als Sonderausgaben
Beiträge zur privaten Basisrente lassen sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG als Sonderausgaben absetzen, wenn
- der Vertrag vom BZSt zertifiziert ist,
- nur die Zahlung einer monatlichen nicht absinkenden Leibrente frühestens ab dem 60. Geburtstag vorgesehen ist,
- der Anbieter sich verpflichtet, die Rente vor Beginn auf Grundlage einer Sterbetafel zu berechnen und den während der Laufzeit geltenden Zinsfaktor festzulegen und
- der Sparer gegenüber dem Anbieter in die EDV-Datenübermittlung an die Finanzverwaltung einwilligt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lassen sich die Beiträge für 2010 bis zum Höchstbetrag von 14.000 EUR als Sonderausgaben absetzen, bei Verheirateten beträgt die Höchstgrenze das Doppelte. In den Folgejahren können dann jeweils höhere Prämien abgesetzt werden, bis 2025 die Endstufe bei 20.000/40.000 EUR erreicht ist. Das lohnt sich vor allem für Freiberufler und Unternehmer, die keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungseinrichtung einzahlen. Für Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit zugesagter Altersversorgung ist Rürup weniger attraktiv, da der Höchstbetrag deutlich gekürzt wird (BMF 13.9.10, IV C 3 - S 2222/09/10041).
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