Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.02.2011 | Publizitätspflichten

    Vorsicht bei Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger

    Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das OLG Stuttgart (12.11.10, 8 W 444/10, Abruf-Nr. 110240). Begründung: Hat nach dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Bekanntmachung zur Auflösung mit Gläubigeraufruf im Staatsanzeiger eines Landes zu erfolgen, wird diese Verpflichtung nicht durch eine Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt. Das GmbH-Gesetz beinhaltet lediglich eine Klarstellung dahingehend, dass die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen ist, wenn die Gesellschaft in ihrer Satzung eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorsieht. Insofern sind die Belege über eine satzungsgemäße Veröffentlichung nachzureichen.  

     

    Praxishinweis

    Es ist genau darauf zu achten, welche Publizitätsanforderungen der Gesellschaftsvertrag enthält. Die Entscheidung des OLG Stuttgart bietet dem Berater außerdem Anlass, über die Formulierung in der Satzung nachzudenken - gegebenenfalls bietet sich eine Satzungsänderung an.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 25 | ID 142247