01.06.2002 · Fachbeitrag · Rating
Verbesserung der Eigenkapitalquote durch Bilanzierungswahlrechte
| Der Gesetzgeber hat den Unternehmen mit dem im § 268 Abs. 5 S. 2 HGB verankerten Bilanzierungswahlrecht ein Gestaltungsinstrument an die Hand gegeben, mit dem sehr leicht Einfluss auf die im Hinblick auf Basel II so wichtige Eigenkapitalquote genommen werden kann, ohne dass dadurch das handelsrechtliche oder steuerliche Jahresergebnis berührt wird. |
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