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  • 17.11.2009 | Rechnungswesen/Organisation

    Interne Kontrollen bei mittelständischen Unternehmen

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    Unternehmenskrisen und Insolvenzen werden häufig auch durch unzureichende interne Kontrollen verursacht oder gefördert. Gelegentlich gibt es - speziell bei mittelständischen Unternehmen - nur höchst mangelhafte planmäßige Kontrollinstrumente. Kontrolliert wird bloß ab und zu und zudem noch unsystematisch. Mit anderen Worten, es fehlt ein funktionierendes internes Kontrollsystem, also eine sinnvoll aufeinander abgestimmte Gesamtheit von überwachenden Regelungen und Maßnahmen. Zwar sollte dieser Umstand eigentlich im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen aufgegriffen werden. Dazu kommt es aber oft nicht, weil die Prüfung zu sehr unter Zeitdruck stattfindet und weil der Abschlussprüfer bisweilen nicht genügend qualifiziertes Personal einsetzen kann. Damit eröffnet sich für den Berater ein weites Betätigungsfeld. Das gilt unabhängig von der Frage, ob der Jahresabschluss des Mandanten überhaupt geprüft wird oder nicht.  

    1. Was grundsätzlich zu beachten ist

    Mit internen Kontrollen bzw. einem internen Kontrollsystem (IKS) sollen vor allem folgende Ziele erreicht werden:  

     

    • Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
    • Schutz des Vermögens (Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen),
    • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung und
    • Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Rechtsnormen.

     

    Größere Unternehmen sind in der Lage, ein ausgebautes IKS zu installieren, z.B. durch Einrichtung eines detaillierten internen Berichtswesens oder durch Schaffung einer separaten Abteilung „Interne Revision“. Im Mittelstand scheidet so etwas überwiegend aus. Anderseits darf jedoch auch hier auf den Einsatz regelmäßig anzuwendender Kontrollelemente nicht verzichtet werden, zumal auch mittlere Unternehmen für eine persönliche Überwachung durch den Unternehmer/Geschäftsführer bereits zu groß sind.