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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Rechtsformenwahl

    Die "kleine Aktiengesellschaft"

    | Der Vorteil der "kleinen AG" wird üblicherweise darin gesehen, auch dem Mittelstand die Möglichkeit zu eröffnen, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wechseln und so mittel- oder langfristig an die Börse zu gehen. Allerdings ist der Börsengang nicht der einzige Grund für den Wechsel in die Aktiengesellschaft. So kann es für einen Mittelständler von Bedeutung sein, seinen Anteilseignerkreis auch ohne den Börsengang vergrößern zu können. Mit der Wahl der Aktiengesellschaft sind auch nicht von der Hand zu weisende Image- und Public-Relation-Vorteile verbunden. Für Familiengesellschaften kann die Trennung von Management und Geschäftsführung im Hinblick auf die Nachfolgeregelung oder auch für die Vorbereitung zur Aufnahme eines Fremdmanagements von Bedeutung sein. Gründe genug, um die wesentlichen Aspekte der "kleinen AG" in diesem Beiträg näher zu durchleuchten. |