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  • 14.07.2010 | Reform der Rundfunkgebühren

    Umstellung auf geräteunabhängigen Beitrag bringt zusätzliche Belastung für Unternehmen

    Ab dem Jahr 2013 ist eine Reform der Rundfunkgebühren geplant. Damit wären zusätzliche Belastungen für Unternehmen die Folge. Ziel soll es sein, einen festen Beitrag pro Haushalt und Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeitern, zu erheben. Das bedeutet in der Praxis, dass der Besitzer eines Kiosks beispielsweise für seinen Privathaushalt ebenso zahlen muss wie für seine Betriebsstätte. Allerdings ist für Kleinbetriebe (bis vier Mitarbeiter) ein ermäßigter Beitragssatz geplant.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 173 | ID 137100