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  • 14.05.2009 | Rund um den Fördermittelantrag

    Die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Antragstellung auf Fördermittel

    von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

    Die Wirtschaftsförderung des Bundes und der Länder zeichnet sich durch eine Vielzahl von Marktzugangshilfen, Serviceleistungen und Förderangeboten aus. Auffällig ist, dass besonders die kleinen und mittleren Unternehmen diese Angebote kaum nutzen. Die Beitragsserie zur Fördermittelberatung zielt auf die Einbindung dieses Bereichs in Ihren Beratungsalltag ab. Im Folgenden steht die Antragstellung selbst im Mittelpunkt der Berichterstattung.  

    1. Allgemein zum Antragsverfahren

    Das Antragsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte:  

     

    1. Im ersten Schritt hat ein inhaltlicher Abgleich zu erfolgen. Sind geeignete Förderprogramme ermittelt, wird anhand der Richtlinien noch mal eine Übereinstimmung der förderrichtlichen Kriterien mit den Projektdaten geprüft.

     

    2. Anschließend wird das eigentliche Antragsverfahren eingeleitet. Das Antragsverfahren gestaltet sich für die verschiedenen Förderinstrumente (Zuschüsse einerseits - Förderkredite/Bürgschaften/Beteiligungskapital andererseits) unterschiedlich. Die Unterschiede beziehen sich auf:
    • den Antragsweg,
    • den Zeitpunkt der Antragstellung,
    • die einzelnen Schritte der Antragstellung,
    • die inhaltliche Aufbereitung des Antrags,
    • die förderfähigen Kosten als Bemessungsgrundlage der Förderung.

     

    Inhaltlicher Abgleich

    Es geht darum, die Projektdaten des Mandanten und die in den Richtlinien genannten förderrechtlichen Kriterien noch einmal zu prüfen. Dies dient der Sicherstellung, dass man sich für das richtige Förderprogramm entschieden hat. Hier eine kurze Übersicht über die zu prüfenden Punkte: