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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Steuergesetzgebung

    Bundesrat stimmt geändertem Steuervergünstigungsabbaugesetz zu

    | Der Bundesrat hat dem geänderten Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz) zugestimmt. Nach dem Bundestag folgte damit auch der Bundesrat dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss, der im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vorsieht, während insbesondere die im Beschluss des Bundestages vom 21.2.03 noch vorgesehenen Maßnahmen etwa zur Eigenheimzulage, zur Dienstwagensteuer, zu den Werbegeschenken und zur AfA keine Berücksichtigung finden. |