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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Tätigkeit des Bilanzbuchhalters

    Vorerst keine Erweiterung der Befugnisse selbstständiger Bilanzbuchhalter

    | Am 29.10.04 hat der Bundestag das "Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften" (EURLUmsG) beschlossen. Der vom Berufsstand am meisten bekämpfte Änderungsvorschlag fand im Gesetz keine Berücksichtigung. Danach sollten künftig geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte wie Steuerberater, Rechtansanwälte und Wirtschaftsprüfer dazu befugt sein, Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erstellen und abzugeben. Durch einen Bundestagsbeschluss wurde dieser Teil des Gesetzentwurfs wieder zurückgenommen. |