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  • 01.01.2007 | Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

    Mehr Transparenz an der Börse

    Der Entwurf zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) setzt am 20.1.07 die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um, indem es zu neuen Pflichten in der Finanzberichterstattung sowie zur zentralen Speicherung wichtiger Kapitalmarktinformationen kommt. Das betrifft generell Mitteilungen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Ziel ist, Unternehmensinformationen bekannt und in Datenbanken verfügbar zu machen. Im Ergebnis soll es europaweit zu einem transparenten und integrierten Wertpapiermarkt kommen, der auch dem Anlegerschutz dient. Das wird über eine Reihe von Publikationen umgesetzt, etwa in Bezug auf Insiderinformationen, Mitteilungen über Geschäfte von Führungskräften und nahe stehenden Personen, Stimmrechtsänderungen sowie Finanzberichte. Künftig ist der Erwerb von mehr als 3 v.H. der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen dem Emittenten sowie der BaFin zu melden. Diese erweiterten Publikationspflichten sollen über zwei Wege transparent gemacht werden. Emittenten müssen die Informationen in der gesamten EU und dem EWR über Medien bekannt geben und darüber hinaus einem amtlichen System zur zentralen Speicherung zuleiten, das künftig europaweit als Datennetzwerk ausgebaut werden soll. Der Emittent muss dabei sicherstellen, dass die Daten auch tatsächlich öffentlich werden. Im Ergebnis stehen dann dem Anleger Informationen über jedes börsennotierte Unternehmen in Europa als Daten zur Verfügung. Darüber hinaus müssen die börsennotierten Emittenten neben Jahres- und Halbjahresberichten auch Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung und AG Angaben zu nahe stehenden Personen vorlegen. 

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 85958