01.05.2006 | Unternehmensbewertung
Bei Firmentransaktionen den richtigen Preis finden
Zahlreiche Anlässe zwingen dazu, sich mit dem Thema „Unternehmensbewertung“ zu beschäftigen. Die wichtigsten Gründe sind der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen. Im Rahmen einer solchen Transaktion geht es in der Regel darum, eine Bewertung selbst durchzuführen oder auch durchführen zu lassen. Ebenso kann es aber notwendig sein, zu einer von dritter Seite vorgenommenen Bewertung Stellung zu nehmen. In allen Fällen ist es unerlässlich, zu wissen, was bei der Bewertung von Unternehmen zu beachten ist. Ganz speziell gilt dies für den Unternehmenskauf. Denn immer wieder kommt es vor, dass die vom Erwerber gehegten Erwartungen sich auf Grund von Fehlern oder mangelnder Sorgfalt bei der Unternehmensbewertung nicht erfüllen. Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, dem Leser einen Leitfaden zur Ermittlung des Unternehmenswertes an die Hand zu geben.
1. Bewertungsanlässe
Die unterschiedlichen Anlässe, auf Grund derer eine Unternehmensbewertung erfolgt, unterscheiden sich grundsätzlich im Bewertungsziel und damit im Bewertungsauftrag.
Bewertungsanlässe | |||||||||||||||||||||||||
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2. Worauf es grundsätzlich ankommt
2.1 Gesamtbewertung
Der Wert eines Unternehmens ergibt sich nicht allein aus der Summe der Einzelwerte der in dem Unternehmen eingesetzten Vermögensgegenstände (abzüglich der Schulden). Vielmehr ist entscheidend, wie erfolgreich sich die unternehmerische Tätigkeit im Ganzen darstellt. So entsteht über die Einzelwerte hinaus ein Mehrwert, der als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet wird. Dieser Mehrwert lässt sich nur durch eine Gesamtbewertung des Unternehmens erfassen. Dabei wird nach dem Nutzen gefragt, den das Unternehmen als Ganzes für seine Eigentümer bringt. Als Nutzen sind die nachhaltigen künftigen Entnahmemöglichkeiten anzusehen. Der auf den Bewertungsstichtag abgezinste Wert der künftig möglichen Entnahmen aus dem Unternehmen stellt den Unternehmenswert dar. Zur Ermittlung dieses Wertes dienen ertragsorientierte Bewertungsverfahren, wie z.B. das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren).
Nur in Ausnahmefällen repräsentieren auch einmal Einzelwerte den Unternehmenswert, und zwar dann, falls die Fortführung des Unternehmens nicht lohnt. Hier ist die Liquidation des Unternehmens mit Veräußerung der vorhandenen Vermögensgegenstände vorteilhafter. Das hat Konsequenzen für die Bewertung: Das Gesamtbewertungsprinzip wird aufgegeben.
2.2 Stichtagsprinzip
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