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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Vermögensanlage

    Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemission ist zulässig

    | Eine Zeichnungsgebühr von fünf EUR, die eine Sparkasse von ihren Kunden für die Beteiligung an der Zeichnung von Aktien-Neuemissionen einforderte, ist selbst dann zulässig, wenn den Kunden die Aktien wegen einer Überzeichnung nicht zugeteilt werden können (BGH 28.1.03, XI ZR 156/02). (Abruf-Nr. 030671) |