01.04.2002 · Fachbeitrag · Vermögensgestaltungsberatung
Pflichten des Beraters
| Die Regeln zur Beraterhaftung wurden weitestgehend von der Rechtsprechung geformt. Zwar treffen sie in erster Linie den Anlageberater. Jedoch sollten sie auch den steuerlichen Berater interessieren; denn sie sind für den Fall der Vermögensgestaltungsberatung auf ihn übertragbar (Waegt in Lambrecht/Lambrecht, Vermögensgestaltung durch den Steuerberater, Teil 23/1, S. 1). |
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