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  • 15.05.2008 | Vermögensplanung

    Verkauf von Gold nach Ablauf eines Jahres unterliegt nicht der Abgeltungsteuer

    Immer wieder fragen Mandanten, wie Sie die Abgeltungsteuer legal umgehen können. Denn kaum ein Thema beschäftigt Aktionäre und Sparer so sehr wie die zum 1.1.09 anstehende Abgeltungsteuer. 

     

    Gerade diejenigen Anleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, suchen Alternativen. Denn bei ihnen würde bei Auszahlung von Kapitalerträgen die Abgeltungsteuer einbehalten und erst mit Abgabe der Steuererklärung ganz oder teilweise wieder erstattet werden. Auch Sparer, die ihre Kapitalanlagen bisher fremd finanziert haben, suchen Auswege, um dem Wegfall des Werbungskostenabzugs zu entkommen. Da die Abgeltungsteuer nicht auf Verkäufe von Immobilien und physischen Gegenständen anfällt, ist der An- und Verkauf von Gold eine interessante Alternative zu Fonds, Aktien oder Wertpapieren.  

     

    Hinweis: Wartet Ihr Mandant mit dem Verkauf mindestens ein Jahr, dürfen die Gewinne steuerfrei kassiert werden.