12.10.2010 | Vorsicht vor unlauteren Anbietern
Bundesanzeiger warnt vor unlauteren Angeboten
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Eintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger. Immer wieder erhalten Unternehmen „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden u.a. die Eintragung der Daten in ein Register und der Abruf von eingetragenen Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrags bzw. eine Eintragungsgebühr gefordert. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH hat keine Möglichkeit, diese Angebote und Bescheide zu unterbinden.