· Fachbeitrag · Änderung des HGB
Behutsame Modernisierung des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens
| Der Gesetzentwurf zur Änderung des HGB (Regierungsentwurf 21.5.13, BT-Drucks. 17/13617 und 17/13221) beinhaltet u.a. die Modernisierung des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten für Rechnungslegungsunterlagen sowie die Entlastungen für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften unter Beachtung zwingender europäischer Vorgaben. Die wichtigsten Gesetzesänderungen erfahren Sie im Folgenden. |
1. Hintergrund
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden 2006 grundlegende Änderungen im Hinblick auf die Durchsetzung der Offenlegungspflicht vorgenommen. Dem Bundesamt für Justiz wurde daraufhin die Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen. Das damals neu eingeführte Ordnungsgeldverfahren hat sich im Grundsatz bewährt, nachdem technische Anlaufschwierigkeiten überwunden wurden. Seit mehreren Jahren legen über 90 % der mehr als 1,1 Mio. betroffenen Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen rechtzeitig offen.
Nichtsdestotrotz gibt es aber immer noch einen Anteil von 10 % der Kapitalgesellschaften, die nicht rechtzeitig offenlegen. Gegen diese Unternehmen wurde in der Regel ein Ordnungsverfahren eingeleitet. Laut Aussage der Bundesregierung wurden 97 % der Ordnungsgeldverfahren gegen kleine Unternehmen eingeleitet.
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