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  • 08.11.2024 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung (bAV)

    Achtung Haftungsrisiken: Fehlende Bilanzdarstellung von Direktversicherung und Co.

    | Die handelsrechtliche Bilanzierung mittelbarer Versorgungszusagen wird in der Praxis von Unternehmen, die Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) über einen externen Versorgungsträger erteilt haben, häufig vernachlässigt, obwohl durch das BilMoG eine gesetzliche Bewertungs- und Ausweispflicht für mittelbare Durchführungswege besteht. Steuerberater sollten ihre Mandanten für diese Thematik sensibilisieren, um nicht selbst in eine Nachhaftung zu geraten. |