10.04.2017 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten: Ist die Auflösung dem Aufgabegewinn zuzurechnen?
| Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, dann gehört der Auflösungsbetrag grundsätzlich zum (begünstigten) Aufgabegewinn und nicht zum laufenden Gewinn. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Niedersachsen (14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig