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  • 10.04.2017 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten: Ist die Auflösung dem Aufgabegewinn zuzurechnen?

    | Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, dann gehört der Auflösungsbetrag grundsätzlich zum (begünstigten) Aufgabegewinn und nicht zum laufenden Gewinn. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Niedersachsen (14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ). |