· Fachbeitrag · Bilanz
Rückstellungen und Abschreibungen in Kfz-Betrieben als Folge des VW-Abgasskandals
von WP StB Dr. Jürgen Troost, Münster
| VW hat bei Dieselmotoren des Typs EA 189 bekanntlich eine spezielle Software installiert, die dafür sorgt, dass die strengen Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand - und zwar nur hier - eingehalten werden. Der folgende Beitrag widmet sich den bilanziellen Fragen: Wie sollten betroffene Kfz-Handels- und Servicebetriebe mit den Fahrzeugen bzw. den Ansprüchen betroffener Fahrzeughalter umgehen? Im Fokus stehen dabei die bilanzielle Bewertung der Bestandsfahrzeuge, der Leasing- und Finanzierungs-Rückläufer, der Nachbesserungsarbeiten und möglicher Prozesskosten. |
1. Bewertung von Fahrzeugen im Bestand des Autohauses
Sofern ein Autohaus selbst Fahrzeuge mit dem oder den betroffenen Motoren im Anlage- oder Umlaufvermögen ausweist, kommt eine außerplanmäßige Abschreibung/Teilwertabschreibung in Betracht.
Es steht zu befürchten, dass die Fahrzeuge eine deutliche Wertminderung erfahren. Denn die Fahrzeuge könnten - selbst bei einer erfolgreichen Nachbesserung - im Ansehen der Kunden sinken. Möglicherweise könnte der Abgasskandal sogar generell dazu führen, dass sich die Beliebtheit von Dieselmodellen verringert und die Kunden verstärkt Benzin- oder Hybridfahrzeuge anschaffen. Als Folge könnte ein Preisverfall bei den betroffenen oder allen Dieselmodellen oder sogar bei allen VW-Modellen eintreten.
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