· Fachbeitrag · Bilanzierung
Bilanzielle Behandlung von Aufwendungen für einen Internetauftritt
von Dipl.-Finw. (FH) David Skupien, Bremerhaven
| Ein professioneller Internetauftritt ist für Unternehmen eine wichtige Visitenkarte. Dabei kann der Umfang einer eigenen Homepage sehr unterschiedlich ausfallen, ebenso wie die Kosten für die Erstellung, Pflege und Wartung. Wie diese Aufwendungen zu behandeln sind, wird nachfolgend handels- und steuerrechtlich thematisiert. |
1. Grundsätzliches
Der Internetauftritt eines Unternehmens besteht aus mindestens zwei Bestandteilen, die für sich gesehen selbstständig zu bewerten sind: die Homepage und die Domäne. Fallen weitere Kosten für die Pflege, Instandhaltung und Erweiterung des Internetauftritts an, kommt es darauf an, wofür die Aufwendungen angefallen sind.
2. Homepage
Bei der Homepage (Website) handelt es sich dem Grunde nach um ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, soweit die Homepage dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dauerhaft dienen soll (§ 247 Abs. 2 HGB).
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