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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Bilanzielle Behandlung von Aufwendungen für einen Internetauftritt

    von Dipl.-Finw. (FH) David Skupien, Bremerhaven

    | Ein professioneller Internetauftritt ist für Unternehmen eine wichtige Visitenkarte. Dabei kann der Umfang einer eigenen Homepage sehr unterschiedlich ausfallen, ebenso wie die Kosten für die Erstellung, Pflege und Wartung. Wie diese Aufwendungen zu behandeln sind, wird nachfolgend handels- und steuerrechtlich thematisiert. |

    1. Grundsätzliches

    Der Internetauftritt eines Unternehmens besteht aus mindestens zwei Bestandteilen, die für sich gesehen selbstständig zu bewerten sind: die Homepage und die Domäne. Fallen weitere Kosten für die Pflege, Instandhaltung und Erweiterung des Internetauftritts an, kommt es darauf an, wofür die Aufwendungen angefallen sind.

    2. Homepage

    Bei der Homepage (Website) handelt es sich dem Grunde nach um ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, soweit die Homepage dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dauerhaft dienen soll (§ 247 Abs. 2 HGB).