Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.06.2017 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

    | Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.05 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach dem Urteil des BFH (25.1.17, I R 70/15) können für diese Verpflichtungen Rückstellungen erst gebildet werden, wenn sie sich durch den Erlass einer Abholanordnung hinreichend konkretisiert haben. |