07.06.2023 · Nachricht · Bilanzierung
Einjährige Nutzungsdauer für Homepage?
| Für Computerhardware und Software, die aus betrieblichen oder beruflichen Gründen angeschafft werden, gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ein Wahlrecht bezüglich der Nutzungsdauer. Statt der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach den amtlichen Abschreibungstabellen darf eine einjährige Nutzungsdauer angenommen werden. In der Praxis wurde nun häufig die Frage gestellt, ob diese einjährige Nutzungsdauer auch für eine Homepage gilt? |
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