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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Erleichterungen im Bilanzrecht für Kleinstunternehmen sind in Kraft getreten

    | Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz - kurz MicroBilG - sind Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten (BGBl I 12, 2751). Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.12 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31.12.12. |

     

    Mit den Neuregelungen hat das BMJ die Optionen zur Entlastung von Kleinstunternehmen genutzt, die dem deutschen Gesetzgeber mit der erst im April in Kraft getretenen Micro-Richtlinie 2012/6/EU gewährt werden. Die Folge: Der Umfang der Daten, die Kleinstunternehmen in den Jahresabschluss aufnehmen müssen, reduziert sich erheblich. Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten werden merklich abgesenkt. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

     

    HINWEIS DER REDAKTION | In der nächsten Ausgabe von BBP wird das MicroBilG genau unter die Lupe genommen. Der Beitrag wird insbesondere die Frage thematisieren, ob und inwieweit die Erleichterungen klar bestimmt sind bzw. welche Auslegungsprobleme auftreten.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37375840