· Fachbeitrag · Bilanzierung
Förderung von Elektrofahrzeugen durch Sonderabschreibungen?
von Prof. Dr. Peter Hoberg, Worms
| Laut Bundesregierung sollen im Jahr 2020 rund 1 Mio. Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Von dieser Zahl sind wir weit entfernt. Der folgende Beitrag untersucht, ob mit verbesserten Abschreibungsbedingungen eine wesentliche Verbreiterung erreicht werden kann. |
1. Abschreibungsbedingungen erhöhen
Die momentane Situation nutzt die Autoindustrie zur Forderung, die lahmende Einführung der Elektrofahrzeuge zu subventionieren. Am liebsten (aber auch am teuersten) wären direkte Subventionszahlungen wie unsere französischen Nachbarn dies durchführen. Alternativ wird von der Wirtschaft häufig gefordert (vgl. z.B. https://www. deutschland-made-by-mittelstand.de/ news/handelsblatt/9598), die Abschreibungsbedingungen zu verbessern. So könnte eine degressive Abschreibung wieder eingeführt werden, um neben den Pionieren wie der SAP (1.000 Elektrofahrzeuge) noch weitere Unternehmen zum Kauf zu bewegen. Das würde dann auch auf Privatleute stimulierend wirken.
2. Heutige , „Förderung“
In der Tat ist die heutige Förderung sehr zurückhaltend. Zum einen wird den privaten Besitzern die Kraftfahrtsteuer erlassen, was aber bei umweltfreundlichen Fahrzeugen nur wenige Euros pro Jahr ausmacht. Zum anderen wird bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Ein-Prozent-Methode der Anschaffungswert der Batterien aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet. Dies stellt nur ein (teilweises) Zurückdrehen der steuerlichen Benachteiligung dar, weil die Elektrofahrzeuge selbst ohne Batterie noch teurer sind als gleichwertige Benziner.
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