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  • 06.09.2019 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

    | Die Kosten einer 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig. Nach dem Urteil des BFH vom 13.2.19 (XI R 42/17, PM Nr. 49/19 des BFH vom 8.8.19, Abruf-Nr. 210462 ) fehlt es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung. |