05.07.2017 · Nachricht · Bilanzierung
Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer
| Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden. Wie der BFH (5.4.17, X R 30/15, Abruf-Nr. 194616 194616 ) entschieden hat, gilt dies auch, wenn diese in der Vergangenheit jeweils nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Zusatzbeiträge auch künftig in der geltend gemachten Höhe entstehen und er hierfür in Anspruch genommen werden wird. |
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