Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Buchführung

    XRechnung und ZUGFeRD: Anforderungen an GoBD-konforme Rechnungen

    von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Meißen

    | Elektronische Rechnungen sind auf dem Vormarsch. Dies gilt nicht zuletzt für die ab dem 27.11.20 an öffentliche Auftraggeber verpflichtend auszustellende XRechnung. Demzufolge stellt sich die Frage, inwiefern die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ auch für E-Rechnungen gelten? |

    1. XRechnung und ZUGFeRD

    Mit § 4a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz ‒ EGovG) hat der Gesetzgeber den elektronischen Rechnungsempfang geregelt. Nach § 4a Abs. 1 EGovG sind Rechnungen in Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen elektronisch einzureichen. Nach § 4a Abs. 2 EGoVG gilt eine Rechnung nur dann als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wobei als zulässiges Format eine XML-Datei festgelegt wurde. Die Übermittlung von Rechnungen im XRechnungs-Format ist ab 27.11.20 verpflichtend.

     

    Beachten Sie | Die nachfolgenden Ausführungen gelten in gleicher Weise für ZUGFeRD-Rechnungen und sind auch auf sonstige, in einem strukturierten Format erstellte elektronische Rechnungen anwendbar (wie z. B.EDI, EDIFACT). Bei der ZUGFeRD-Rechnung handelt es sich um ein elektronisches Rechnungsformat, das auf einer XML-Datei basiert ‒ allerdings ergänzt um eine Visualisierung als PDF. Das Original der Rechnung ist aber auch hier die maschinenlesbare XML-Datei.