· Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung
| Die GoBD sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereitgestellt werden. |
Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt. Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, stellt das BMF diese Informationen zur Datenträgerüberlassung in einer ergänzenden Mitteilung bereit (Mitteilung des BMF vom 14.11.14).
Weiterführende Hinweise
- Ergänzende Informationen unter www.iww.de/sl1524
Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 303 | ID 43114778