· Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Schreiben zu den GoBD veröffentlicht
| Nachdem die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) nunmehr seit 1 ½ Jahren in der Entwurfsfassung durch die Literatur geisterten, wurden sie nunmehr in einem 38 Seiten umfassenden BMF-Schreiben veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist für Dezember 2014 geplant. Das Schreiben gilt für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.14 beginnen (BMF 14.11.14, IV A 4 - S 0316/13/10003). |
Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme), die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung werden in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zusammengefasst.
Weiterführende Hinweise
- BMF-Schreiben unter www.iww.de/sl523