· Nachricht · Bundesministerium der Justiz
Weitere Entlastungen für den Mittelstand im Bereich des Bilanzrechts
Zur Entscheidung des Bundesrates vom 20.9.13, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zu stellen, erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Bundesregierung von Bürokratiekosten entlastet. Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer Größe gestuft werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Mindestordnungsgelder von bisher 2.500 EUR auf 500 EUR für kleinste Unternehmen und auf 1.000 EUR für kleine Unternehmen gesenkt, wenn die Jahresabschlüsse verspätet, aber noch vor der Entscheidung über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes offengelegt werden. Das Gesetz stärkt zudem den Rechtsschutz, indem eine neue Gerichtsinstanz geschaffen wird. Außerdem können Unternehmen besser als bisher die unverschuldete Fristversäumnis gegenüber dem Bundesamt für Justiz geltend machen. Mehr Flexibilität im Ordnungsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, ohne die inzwischen hohe Offenlegungsquote der Unternehmen von 90 % zu gefährden. Mit der Entscheidung vom 20.09.13 hat der Bundesrat wichtige von Bundesregierung und Bundestag beschlossene Entlastungen für den Mittelstand mitgetragen.
Quelle: BMJ, Pressemitteilung von 20.09.2013