· Fachbeitrag · Digitalisierung
Digitaler Finanzbericht für die Banken: Darauf sollten WP und StB achten!
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Meißen
| Bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse und der Übermittlung der E-Bilanz wird bereits seit geraumer Zeit auf den Einsatz von Papier verzichtet. Dies ist bekannt. Aber kennen Sie auch den Digitalen Finanzbericht (DiFin), wodurch eine Übertragung der Abschlussdaten an die Kreditinstitute ebenfalls über einen strukturierten, digitalen Weg erfolgen kann? Nein, dann sollten Sie weiterlesen! |
1. Allgemeine Informationen zum DiFin
Die folgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf den Informationen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Berlin vom 9.1.19: „Mitglieder fragen ‒ WPK antwortet: Auftrag zur Übermittlung eines Digitalen Finanzberichts (DiFin).“
Der DiFin ist ein elektronisches Übermittlungsverfahren (ähnlich der E-Bilanz) zur Übermittlung der Abschlussdaten von Bilanzierern und Einnahmenüberschuss-Rechnern an teilnehmende Banken und Sparkassen. Er ermöglicht ein medienbruchfreies Verfahren, welches nach Aussage der Banken u. a. zu einer schnelleren Bearbeitung von Kreditanträgen wegen kürzerer Durchlaufzeiten führen soll. Er kann von Unternehmen oder im Rahmen eines gesonderten Auftrags auch von deren Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern übermittelt werden (z. B. von DATEV-Anwendern über ein spezielles Tool, das in Kanzlei-Rechnungswesen enthalten ist).
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