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  • · Fachbeitrag · Elektronik statt Papier

    E-Bilanz: Erfolgreich und rechtzeitig die Weichen stellen

    von Bernd Lenzen, Dipl.-Bw., StB, WP, Düsseldorf

    | Am 28.9.11 hat das BMF (IV C 6 - S 2133-b/11/10009, Abruf-Nr. 113283 ) das finale Anwendungsschreiben zu § 5b EStG (E-Bilanz) veröffentlicht. Jetzt beginnt für die Steuerpflichtigen die Zeit der Analyse der neuen Vorgaben und ihrer praktischen Umsetzung. Bedenkt man die notwendigen Anpassungen der Buchhaltungssoftware sowie der Kontenpläne, die Ergänzungen von Buchungsanweisungen und die Schulungen von Mitarbeitern, wird schnell offensichtlich, dass diese Prozesse Zeit benötigen und deshalb frühzeitig in Angriff genommen werden sollten. |

    1. Mit der E-Bilanz verbundene Ziele

    Unter der Zielformulierung „Elektronik statt Papier“ wird angestrebt, Medienbrüche durch die standardisierte elektronische Übermittlung von Bilanz - ggf. nebst Überleitungsrechnung p- sowie von GuV zu vermeiden und bürokratische Lasten abzubauen. Der Lastenabbau soll sich nicht nur auf der Seite der Finanzverwaltung, sondern durch Kosteneinsparungen auch bei den Unternehmen einstellen.

     

    Die Übermittlung aufbereiteter Bilanz-, GuV- und Überleitungsdaten dient u.a. dem Ziel, diese in elektronische Risikomanagementsysteme zu überführen - sie also insbesondere EDV-gestützten Validitätsprüfungen, Verprobungen und Mehrjahresvergleichen zu unterziehen - und kennziffernbasiert eine automatisierte Auswahl prüfungswürdiger Fälle vorzunehmen. Im Zusammenspiel mit elektronischen Steuererklärungen stellt dies ein gewichtiges Instrument dar, die Effizienz des Besteuerungsverfahrens bei zurückgehenden Prüferzahlen nachhaltig zu erhöhen, zeitnahe Betriebsprüfungen zu gewährleisten und letztlich die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.