· Fachbeitrag · EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Umweltaspekten (Teil 2): ESRS 2 bis 5
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Neben dem in Teil 1 ( BBP 24, 77 ) dargestellten ESRS E1 Klimawandel enthält das von den zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen künftig anzuwendende Set an Umweltstandards eigene Standards für Verschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4) sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5). Der folgende Beitrag beschränkt sich auf die Darstellung der wesentlichen Spezifika, da eine Reihe von Angabepflichten mit denen des ESRS E1 übereinstimmen. Zudem geht der Beitrag auf die Übergangsregelungen für sämtliche Umweltstandards ein. |
1. Verschmutzung (ESRS E2)
Ziel des ESRS E2 ist es, den Nutzern der Nachhaltigkeitsberichte ein Verständnis über folgende Aspekte zu vermitteln:
- Wie das Unternehmen die Verschmutzung von Luft (ohne THG-Emissionen, die Gegenstand von ESRS E1 sind), Wasser und Boden positiv und negativ beeinflusst oder beeinflussen wird.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig