· Fachbeitrag · EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Governance nach den ESRS
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Das am 31.7.23 von der EU-Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts veröffentlichte erste sektorunabhängige Set von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards enthält umfangreiche Angabepflichten zum Bereich Governance. Im Unterschied zu den anderen Bereichen der Nachhaltigkeit ‒ Umwelt und Soziales ‒ enthalten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) keine Übergangsregelungen für die Angaben im Bereich Governance. Der Beitrag stellt die auf die künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen zukommenden Berichtspflichten aus diesem Bereich vor und würdigt diese kritisch. |
1. Grundlagen der Governance-Berichterstattung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Grundlage für die in den ESRS enthaltenen Regelungen zur Governance bildet Art. 29b Abs. 2 Unterabs. 2 c) der Richtlinie 2013/34/EU i. d. F. der Richtlinie 2022/2464/EU vom 14.12.22 (ABl. EU L 322/15 vom 16.12.22), der die Inhalte regelt, die in den Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards bezogen auf Governance-Aspekte abgedeckt sein müssen:
- Die Rolle der Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und ihre Zusammensetzung sowie ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten zur Wahrnehmung dieser Rolle oder ihr Zugang zu solchem Fachwissen und solchen Fähigkeiten.
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