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  • 08.05.2017 · Nachricht · FG Rheinland-Pfalz

    Rückstellungen in der Steuerbilanz dürfen den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten

    | Der niedrigere Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet gegenüber einem höheren steuerlichen Rückstellungswert die Obergrenze (FG Rheinland-Pfalz 7.12.16, 1 K 1912/14, Abruf-Nr. 193496, Rev. beim BFH unter I R 18/17 ). |