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  • · Fachbeitrag · Gesetzesvorhaben

    Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Einige neue Spielregeln für Kapitalgesellschaften

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Am 27.7.14 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Vorausgegangen war auf europäischer Ebene die Verabschiedung der neuen Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die bis spätestens zum 20.7.15 in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Beitrag zeigt die Änderungen, die für Kapitalgesellschaften vorgesehen sind. |

    1. Allgemeine Regeln zur Aufstellung des Jahresabschlusses

    Das BilRUG enthält folgende allgemeine neue Regelungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses:

     

    • Nach § 264 Abs. 1a HGB-RefE sollen künftig in dem einleitenden Teil des Jahresabschlusses folgende Informationen gegeben werden: die Firma, der Sitz, das Registergericht, die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, sowie ggf. die Tatsache, dass sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung befindet. Diese Regelung setzt Art. 5 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU um und hat ein Vorbild in den allgemeinen Angaben zum IFRS-Abschluss in IAS 1.49 ff.