· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Behandlung von Abbruchkosten bei Gebäuden
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Wegen des derzeit niedrigen Zinsniveaus nehmen viele Unternehmer größere Investitionen in das Anlagevermögen vor. Werden dabei alte Gebäude abgerissen und durch neue Gebäude ersetzt, stellt sich die Frage nach der bilanziellen Behandlung des Restbuchwerts und der Abbruchkosten. In welchen Fällen sofort abziehbare Betriebsausgaben vorliegen und wann die Aufwendungen zu aktivieren sind, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Die vier Grundfälle des Steuerrechts
Wird ein Gebäude oder ein Gebäudeteil abgerissen, sind nach H 6.4 „Abbruchkosten“ EStH vier Grundfälle zu unterscheiden:
- 1.Abbruch eines selbst errichteten Gebäudes,
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