· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
BMF gibt nach: Ein Investitionsabzugsbetrag kann aufgestockt werden
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr erhöht werden. Dies hatte der BFH (12.11.14, X R 4/13 ) bereits in 2014 entschieden. Die Verwaltung ( BMF 15.1.16, IV C 6 - S 2139-b/13/10001 , Abruf-Nr. 146220 ) hat sich nun endlich dazu entschlossen, diese Rechtsprechung allgemein anzuerkennen - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. |
1. Hintergrund
Für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann ein steuermindernder IAB beansprucht werden (§ 7g EStG).
Da der Gesetzgeber durch diese Steuerstundungsmöglichkeit insbesondere Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern will, dürfen nach § 7g Abs. 1 S. 2 EStG gewisse Größenmerkmale nicht überschritten werden. Zu nennen sind insbesondere folgende Grenzen:
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