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  • · Fachbeitrag · Handels- und Steuerrecht

    Bilanzierung von geleisteten und erhaltenen Anzahlungen

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Das FG Hessen (26.2.19, 4 K 2033/17) hat sich jüngst zur Bilanzierung von Anzahlungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände geäußert. Grund genug, die Bilanzierung von geleisteten und erhaltenen Anzahlungen sowie die umsatzsteuerlichen Auswirkungen näher zu betrachten. |

    1. Geleistete Anzahlungen

    Geleistete Anzahlungen sind Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts, die der Leistende ggf. noch zurückfordern kann (vgl. Beck’scher Bilanz-Kommentar, 12. Auflage, § 247, Rz. 545).

     

    1.1 Ansatz und Ausweis

     

    MERKE | Der Anspruch ist auch dann zu aktivieren, wenn der Gegenstand der Gegenleistung nicht aktivierungsfähig ist (BFH 25.10.94, VIII R 65/91). In diesem Fall sollte ein Ausweis unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfolgen (Beck’scher Bilanz-Kommentar a.a.O., Rz. 545).