· Fachbeitrag · Handelsrecht
Erstellung des Jahresabschlusses 2013: Effiziente Vorbereitungs- und Gestaltungsmaßnahmen
von WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Wiechers, Heidelberg
| Eine zügige und effiziente Jahresabschlusserstellung ist für die Verantwortlichen häufig eine große Herausforderung. Dies gilt zunehmend auch für kleinere Unternehmen. Insoweit erscheint es sinnvoll, frühzeitig über bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten und arbeitsökonomische Optimierungen nachzudenken. Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit wichtigen Vorüberlegungen, bilanzpolitischen Optionen und organisatorischen Vorkehrungen rund um die Jahresabschlusserstellung 2013. |
1. Aufstellung des Jahresabschlusses unter „going-concern“
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gehen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, sofern dem nicht rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Diese Regelvermutung für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit („going-concern“) greift immer dann, wenn das Unternehmen in der Vergangenheit nachhaltige Gewinne erzielt hat, es leicht auf finanzielle Mittel zurückgreifen kann, keine bilanzielle Überschuldung droht und die Fortführung des Unternehmens beabsichtigt ist (IDW PS 270, Tz. 1 und Tz. 9). Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob von dem Regelfall der Unternehmensfortführung ausgegangen werden kann.
Für diese Prüfung sind grundsätzlich die Verhältnisse am Abschlussstichtag relevant. Dabei sind nur Umstände, die nach dem Abschlussstichtag bekannt werden, deren Verursachung aber bereits vor dem Abschlussstichtag lag, zu berücksichtigen (Beck‘ scher Bilanzkommentar, 2012, § 252 HGB, Rz. 12; a.A. ADS § 252 Anm. 26, wonach auch eine infolge neuer Ereignisse sich abzeichnende Einstellung der Unternehmenstätigkeit zurückzubeziehen sein kann).
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