· Fachbeitrag · IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Bilanzierung und Bewertung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften
von WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Wiechers, Heidelberg
| Der HFA hat die wegen der Änderungen des BilMoG neu gefasste Stellungnahme zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 18) am 25.11.11 verabschiedet (FN-IDW 1/12, S. 24 ff.). Gegenstand sind die Besonderheiten der Bilanzierung, der Bewertung und des Ausweises von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften, der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie mögliche Haftungsrisiken im Jahresabschluss. |
1. Ausweis und Zugangsbewertung
Dauerhafte Beteiligungsabsicht unterstellt, sind Anteile an Personenhandelsgesellschaften innerhalb des Finanzanlagevermögens stets als Beteiligung i.S. des § 271 Abs. 1 S. 1 HGB auszuweisen. Unabhängig von der Beteiligungsquote liegt diesbezüglich stets ein einheitlicher Vermögensgegenstand vor. Sofern die Voraussetzungen des § 271 Abs. 2 HGB erfüllt sind, liegen „Anteile an verbundenen Unternehmen“ vor.
Hinweis | Dies ist i.d.R. dann der Fall, wenn eine Kapitalbeteiligung von über 50 % vorliegt und diese Beteiligung insoweit im Rahmen der Vollkonsolidierung in einen Konzernabschluss einzubeziehen wäre.
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