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  • 08.04.2016 · Fachbeitrag · Jahresabschluss

    Rückstellung für Rücksendungen prüfen

    | Internet-Versandhändler und ihre Berater sollten ein Urteil des BGH (16.3.16, VIII ZR 146/15, Abruf-Nr. 146710 ) beachten, woraus sich eine Rückstellung für Rücksendungen ergeben kann. Der BGH hat nämlich entschieden, dass für den Widerruf eines Internetgeschäfts nur der rechtzeitige Widerruf des Geschäfts, nicht aber der Grund entscheidend ist. Ein Widerruf ist daher auch zulässig, um einen günstigeren Preis zu erzielen. |