· Fachbeitrag · Jahresabschluss
Rückstellungen für passive Steuerlatenzen? BStBK widerspricht dem IDW
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Müssen kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften, die von der Bildung latenter Steuern seit BilMoG über § 274a Nr. 5 HGB grundsätzlich befreit sind, passive latente Steuerbelastungen als Rückstellungen nach § 249 HGB passivieren? Eine Frage, die die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in einer aktuellen Verlautbarung grundsätzlich verneint, da die Voraussetzungen einer Rückstellungsbildung regelmäßig nicht gegeben sind. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht das aber anders. |
1. Verlautbarung der BStBK
Nach der Verlautbarung der BStBK zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz (beschlossen am 18.9.12, DStR 12, 2296; unter www.iww.de/sl204) sind die Voraussetzungen einer Rückstellungsbildung für passive latente Steuern grundsätzlich nicht gegeben. Notwendige Bedingung ist nämlich entweder eine rechtlich oder wirtschaftlich entstandene Verbindlichkeit. Eine rechtlich entstandene Steuerschuld wird vorliegend verneint, denn Ertragsteuern entstehen erst mit Ablauf des jeweiligen Erhebungsjahrs und nicht schon in dem Jahr der Buchwertdifferenz zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Eine wirtschaftliche Belastung soll (ausnahmsweise) nur dann vorliegen, wenn die Buchwertdifferenz auf steuerlichen Tatbeständen beruht, mit denen eine Steuerstundung erreicht wird - und dies betrifft nur
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