· Fachbeitrag · Lagebericht
Zukunftsorientierte Berichterstattung ?im Lagebericht: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
von WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Wiechers, Heidelberg
| Obwohl die Lageberichterstattung in den letzten Jahren durch das wachsende Informationsbedürfnis von Investoren und Banken enorm an Bedeutung gewonnen hat, sind die formalen und inhaltlichen Anforderungen gesetzlich nicht detailliert geregelt. Insbesondere die ordnungsgemäße Abbildung der zukunftsorientierten Angaben (im Wesentlichen die Risiko- und Prognoseberichterstattung) bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Der folgende Beitrag soll mit praxisbezogenen Musterformulierungen eine Hilfestellung geben. |
1. Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung
Der Lagebericht ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Als eigenständiger externer Bestandteil der Rechnungslegung ergänzt der Lagebericht die vergangenheitsbezogenen Aussagen des Jahresabschlusses in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Durch die Ausführungen soll sich der Adressat ein zutreffendes Bild von der aktuellen Lage und zukünftigen Entwicklung des Unternehmens in allen entscheidungsrelevanten Teilbereichen machen können.
Zwar sind die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berichterstattung gesetzlich nicht detailliert geregelt, in der Literatur und im Berufsrecht haben sich jedoch Grundsätze herausgebildet. Danach muss der Lagebericht vollständig, richtig, klar (übersichtlich) und stetig sein.
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